Ausbildung Rettungssanitäter/in
Grundausbildung
Zielgruppe
Personen, welche die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in absolvieren wollen.
Voraussetzungen
- 18 Jahre alt
- Matur, dreijährige Lehre mit EFZ oder Diplommittel/Fachschulabschluss oder gleichwertiges
- Führerausweis Kat. B
- keine einschlägigen Vorstrafen
- bestandener Aufnahmetag an der ESZ
Kursinhalt
Das Studium Rettungssanität befähigt Sie, Notfallpatienten aller Dringlichkeiten und Schweregrade selbstständig auf einem höchsten Niveau zu versorgen und zu betreuen. Über 3 Jahre werden Sie in 50 schulischen Wochen sowie Spezialpraktika und betrieblicher Ausbildung modern und praxisnah die für die Patientenversorgung erforderlichen Kompetenzbereiche erlangen:
- Einsatzführung
- Kooperation
- präklinische Behandlung und Pflege
- Rettung und Transport
- Technik und Infrastruktur
- Entwicklung
Bestätigung / Diplom
Mit dem Bestehen der Ausbildung führen Sie die geschützte Berufsbezeichnung “dipl. Rettungssanitäter/in HF”
Unterlagen für die Anmeldung
- Lebenslauf
- EFZ / Matura / BMS / Diplome usw.
- Passfoto
- Führerausweis Kopie (Vorder-Rückseite)
- ID Kopie (Vorder-Rückseite)
- Strafregisterauszug – falls nicht schon für den Aufnahmetag eingereicht (nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn)
Dauer
3 Jahre
Kursort
Bei uns in Zofingen
Kosten
Semesterkosten (6x)
CHF 9900.-
Nebenkosten pro Semester (6x)
CHF 850.-
Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen HFSV
Verantwortlicher
Stefan Friedberg
Bereichsleiter Höhere Fachschule
berufsbildung@esz.ch
062 751 80 00
Das sagen Teilnehmer:innen
FAQ
Warum dauert die Ausbildung zum Rettungssanitäter 3 Jahre?
Die Ausbildung ist definiert als ein Studium an der Höheren Fachschule, welches Sie befähigt, Notfallpatienten zu versorgen, überwachen und zu betreuen, ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachpersonen. Es handelt sich daher nicht um einen «Assistenzberuf». Um diese Fähigkeiten zu erlangen, sind drei Jahre erforderlich.
Ich verfüge nicht über einen der geforderten Bildungsabschlüsse. Kann ich dennoch die Ausbildung absolvieren?
Wenn Sie über keinen der geforderten Bildungsabschlüsse verfügen, können wir prüfen, ob eine sog. «Sur Dossier»-Aufnahme möglich wäre. Es handelt sich hier stets um einen Einzelfallentscheid der anhand der eingereichten Unterlagen und ggf. persönlicher Gespräche getroffen werden kann.
Wie wird die Ausbildung finanziert?
Die Schulkosten werden vom Wohnkanton übernommen, die Nebenkosten müssen vom Studierenden getragen werden. Da Sie in dieser Zeit von einem Ausbildungsbetrieb angestellt sind, bekommen Sie ein Gehalt als Rettungssanitäter/in in Ausbildung. Die Höhe des Gehalts bestimmt ihr Arbeitgeber.
Muss ich zusätzliche Praktika absolvieren?
Während der Ausbildung absolvieren Sie sog. Spezialpraktika. Hierzu zählen unter anderem Notrufzentrale, Pflege, Anästhesie, Intensivstation und Notfall. Einige Praktikawochen können frei gewählt werden.